Zwischenzähler für Gartenwasser
Für das Wasser, das nachweislich im Garten verbraucht und somit nicht in die Kanalisation eingeleitet wird, fallen keine Schmutzwassergebühren an.
Voraussetzung hierfür ist der Einbau eines Gartenwasserzählers. Nach dem Einbau eines solchen Zählers, ist es wichtig, dass Sie uns dies mitteilen.
Der Zähler muss von den Stadtwerken Baiersdorf registriert und in der EDV aufgenommen werden. Nur so kann der Verbrauch bei der Wasser- und Kanalgebührenabrechnung in Abzug gebracht werden.
Bitte beachten Sie, dass der Gartenwasserzähler im Haus fest in der Gartenwasserleitung verschraubt sein muss. Im Falle einer Außeninstallation muss ein frostsicherer Zähler angebracht werden.
Um einen Termin zur Abnahme durch die Stadtwerke Baiersdorf zu vereinbaren, können Sie sich jeder Zeit mit uns in Verbindung setzen.
Rechtliche Basis
§ 10 Abs. 2 und 3 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Baiersdorf